Wir bitten um euer Verständnis
sie befinden sich auf der Seite der SV OG Neunkirchen 1902. Unsere Ortsgruppe ist in diesem Jahr 110 Jahre alt geworden. Somit sind wir die älteste SV Ortsgruppe der Welt. Wir sind immer noch aktiv, in erster Linie für den Deutschen Schäferhund. Mittlerweile haben sich auch einige neue Rassehunde und Mischlinge in unseren Reihen eingefunden und alle verstehen sich gut. Wir treffen uns 4 mal die Woche in unserem Vereinsheim "Zum Kissel". Wenn Sie an uns, unserem Sport und unserer Vereinsarbeit interressiert sind, schauen Sie sich hier in Ruhe um. Oder besuchen Sie uns während unseren Übungsstunden.
Telefonnummer : 01783606744
Hinweis zur Hundeausbildung:
Es wird seitens der OG Neunkirchen 1902 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von so genannten Elektroreizgeräten jedweder Form und Beschaffenheit bei der Ausbildung von Hunden tierschutzwidrig und deshalb ausdrücklich verboten ist (s. Urteil BVerwG 3 C 14.05 v. 23.02.2006).
Die Bundesversammlung des SV hat über dieses gesetzliche Verbot der Anwendung funktionsfähiger Geräte hinaus zusätzlich beschlossen, dass auch einzelne Komponenten solcher Geräte ohne Ansehen der Funktionsfähigkeit (z. B. Attrappen) verboten sind.
Selbstverständlich macht sich zunächst derjenige strafbar und haftbar, der ein Elektroreizgerät einsetzt.
Darüber hinaus macht sich auch die gesamte Vorstandschaft einer Ortsgruppe haftbar und strafbar, wenn sie die Verwendung solcher Geräte auf dem Übungsplatz nicht unterbindet, da sie verpflichtet ist, aktiv dafür zu sorgen, dass auf dem Übungsgelände keine Elektroreizgeräte benutzt werden.
Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Satzung der Ortsgruppen, wonach die Ortsgruppe ihre Aufgaben unter Beachtung der Tierschutzgesetze erfüllt.
Diese Verpflichtung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes nach § 18 Abs. 1 Satzung der Ortsgruppen, da diesem die Geschäftsführung der Ortsgruppe und damit die Erreichung, Durchsetzung und Verwirklichung der in § 2 Satzung der Ortsgruppen festgelegten Zwecke und Aufgaben obliegt.
Der Vorstand der OG Neunkirchen 1902 wird aktiv gegen den Einsatz rechtswidrig benutzter E-Geräte nach § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz vorgehen und den Einsatz unterbinden.
Über die Frage des Einsatzes eines Teletaktgerätes kann wegen des eindeutigen Wortlautes und des oben zitierten Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes auch nicht nur ansatzweise eine Streitigkeit bzw. Diskussion entstehen.
Der Einsatz von Teletaktgeräten ist verboten! Setzt sich jemand über dieses Verbot auf unserem Gelände hinweg werden wir, die Vorstandschaft der OG Neunkirchen 1902 rechtliche Schritte gegen den/die Verwender(in) einleiten.
der Vorstand
Nur *